Allgemeine Informationen, Bekanntmachungen, Gemeindenachrichten
Information zur Grundsteuer 2025
In den letzten Tagen wurden die im Rahmen der Grundsteuerreform neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Wir möchten Sie bitten, diese eingehend zu prüfen und mit Ihrem vom Finanzamt erhaltenen Grundsteuermessbescheid abzugleichen.
Bei der Grundsteuerberechnung kommt es zu einer Arbeitsteilung zwischen dem Finanzamt und den Gemeinden. Der neue Grundsteuerbescheid weist erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (wertunabhängiges Flächenmodell) zum Stichtag 01.01.2022 aus.
In den vergangenen Jahren wurden bereits vom Finanzamt rechtskräftige Grundsteuermessbetragsbescheide versendet. Auf Grundlage dieser Bescheide hat die Gemeinde Mehlmeisel nun die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer ermittelt, und zwar nach der Berechnungsformel: Grundsteuermessbetrag x neuem kommunalen Hebesatz (Grundsteuer A: 150%, Grundsteuer B: 210%).
Allgemeine Informationen zur Berechnung finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de sowie bei der Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter Tel. 089/30700077.
Ein Widerspruch gegen den kommunalen Grundsteuerbescheid führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlage des Finanzamtes geändert oder die Grundsteuer dadurch reduziert wird. Hierzu ist es notwendig, beim zuständigen Finanzamt innerhalb der Frist Einspruch einzulegen. Ein Antragsformular liegt bei uns als Hilfestellung in der Gemeinde aus.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass uns das Finanzamt noch nicht alle Grundsteuermessbescheide zur Verfügung gestellt hat. Sobald uns diese vorliegen, werden sie von uns bearbeitet und als Grundsteuerbescheid verschickt.
Erfolgte seit dem 01.01.2022 ein Eigentümerwechsel, kann es sein, dass das Finanzamt aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens durch die Grundsteuerreform die entsprechende Umschreibung durch den Eigentumswechsel noch nicht vorgenommen hat. Eigentumswechsel, die noch nicht beim Finanzamt gemeldet worden sind, können ebenfalls dem Finanzamt über das bereits erwähnte Antragsformular mitgeteilt werden.
Schon erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben weiterhin bestehen, etwaige Daueraufträge bei der Bank sind entsprechend anzupassen. Falls noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, finden Sie das Antragsformular unten stehend.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung:
Frau Schumann Tel. 09272/979-28 – E-Mail: annelie.schumann@mehlmeisel.bayern.de
Frau Ehlich Tel. 09272/979-10 – E-Mail: sonja.ehlich@mehlmeisel.bayern.de
Antragsformulare:
Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails
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