Breitbandausbau
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 25.07.2018):
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Gemeinde Mehlmeisel die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 25.07.2018):
Am Montag, den 23.07.2018, ist dem Ersten Bürgermeister Franz Tauber in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
(veröffentlicht am 19.06.2018)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Mehlmeisel wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.06.2018 beabsichtigt die Gemeinde Mehlmeisel einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig –
(veröffentlicht am 09.03.2018)
Die Gemeinde Mehlmeisel gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Mittwoch den 09.05.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Gemeinde Mehlmeisel) ein Angebot einzureichen. Die Gemeinde Mehlmeisel hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Gemeinde angefordert werden.
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Ergebnis der Markterkundung vom 27.11.2017 – 08.01.2018
(veröffentlicht am 09.03.2018)
„Neustart“ Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren
(veröffentlicht am 27.11.2017)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Mehlmeisel gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Mehlmeisel bittet daher, bis spätestens 08.01.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Technische IST-Erfassung
(veröffentlicht am 27.11.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
Allgemeine Markterkundung 2. Verfahren
(veröffentlicht am 13.09.2016)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Mehlmeisel gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Gemeinde Mehlmeisel bittet daher, bis spätestens 17.10.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Technische IST-Erfassung
(veröffentlicht am 13.09.2016)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier: